AVV - Augsburger Verkehrs- und Tarifbund Mobilität einfach und fair

Fragen und Antworten zum Firmen-Abo.

"Kann ein Firmen-Abo auch für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel 3 oder 6 Monate, bestellt werden?"

Unsere Antwort

Nein, ein Firmen-Abo wird für mindestens 12 Monate ausgegeben.

"Was passiert, wenn ich mein Firmen-Abo verliere?"

Unsere Antwort

Bei Verlust des Firmen-Abos wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Abo-Stelle. Dort erhalten Sie gegen eine Gebühr von 15 Euro einmalig ein Ersatzkarte.

"Welche Kündigungsfristen gibt es und zu welchen Konditionen kann ich kündigen?"

Unsere Antwort

Eine Kündigung des Firmen-Abos ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. per E-Mail) möglich.

Endet ein Abo vor Ablauf des ersten 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Preis für die Dauer der in Anspruch genommenen Monate laut Nachverrechnungstabelle für Abonnements nacherhoben.
Eine Nachverrechnung erfolgt nicht, wenn ein Abonnement länger als 12 Monate bestand.

"Wie und wann erhalte ich das Firmen-Abo?"

Unsere Antwort

Das Firmen-Abo wird Ihnen bis Mitte des Vormonats vor dem gewünschten Geltungsbeginn per Post an die angegebene Privatanschrift gesandt.

"Wie verlängert sich mein Firmen-Abo nach 12 Monaten?"

Unsere Antwort

Für eine Verlängerung müssen Sie nichts unternehmen. Sofern weiterhin eine Anspruchsberechti- gung besteht bzw. Sie Ihr Firmen-Abo nicht selbst gekündigt haben, erhalten Sie Ihr neues Firmen-Abo ca. 2 Wochen vor Ablauf der alten Laufzeit.

"Wie beauftrage ich eine Änderung und was muss ich beachten?"

Unsere Antwort

Bei Änderungen zum Firmen-Abo, z. B. der Bankverbindung, der Adresse oder des Geltungsbereiches wenden Sie sich bitte an das zuständige Abo-Center. Eine Änderung des Geltungsbereiches kann immer nur zum 1. eines Monats erfolgen. Richten Sie Ihren Änderungswunsch bitte in Textform (z. B. per E-Mail) bis 15. des Vormonats an Ihr zuständiges Abo-Center.

"Gibt es das Firmen-Abo auch ohne Übertragbarkeit und Mitnahmemöglichkeit?"

Unsere Antwort

Ja.

"Wie erfolgt die Bezahlung eines Firmen-Abos?"

Unsere Antwort

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat vom Privatkonto des Mitarbeiters. Der Betrag wird monatlich jeweils zum Monatsbeginn abgebucht.

"Wie erfolgt die Verrechnung des Arbeitgeberzuschusses?"

Unsere Antwort

Ihr Arbeitgeber bezahlt den Zuschuss von mindestens 10 Euro/Monat direkt an Sie. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre Personalabteilung.

"Ist das Firmen-Abo übertragbar?"

Unsere Antwort

Wählen Sie das Firmen-Abo in der Premium-Variante, ist das Abo von Montag bis Freitag ab 18 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen sogar ganztägig übertragbar.

Das Basis-Firmen-Abo ist nicht übertragbar.

"Kann ich beim Firmen-Abo auch weitere Personen mitnehmen?"

Unsere Antwort

Entscheiden Sie sich für das Firmen-Abo Premium, können Sie von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags bis zu 4 Kinder mitnehmen. Montag bis Freitag ab 18 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sogar ganztags können bis zu 3 Erwachsene mitgenommen werden.

Das Basis-Firmen-Abo hat keine Mitnahmemöglichkeit.

"Bis wann muss die Bestellung eines Firmen-Abos erfolgen?"

Unsere Antwort

Firmen-Abos starten immer zum Monatsersten. Sie müssen jeweils einen Monat im Voraus bestellt werden. Das heißt, wenn Sie Ihr Firmen-Abo beispielsweise ab 01.06. nutzen möchten, ist der Eingang der Bestellung bis zum 01.05. notwendig.

"Ich habe bereits ein AVV Abo. Wie kann ich auf das Firmen-Abo wechseln?"

Unsere Antwort

Kreuzen Sie einfach auf dem Firmen-Abo-Bestellschein die Umwandlung eines bestehenden Abos in ein AVV Firmen-Abo an und vermerken Ihre bisherige Abo-Nummer. Wir stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf den günstigeren Tarif für Sie um.
Falls die bisherige Zeitkarte noch eine Restlaufzeit besitzt, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Abo-Karte spätestens am 5. des Folgemonats an die betreuende Abo-Stelle senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe an Ihren zuständigen Abo-Anbieter ist der jeweilige monatliche Abo-Betrag bis zum Zeitpunkt der Rückgabe weiter zu bezahlen. Um die Abwicklung kümmern wir uns.

"Wie kann ich das Firmen-Abo beantragen?"

Unsere Antwort

Sie erhalten den Firmen-Abo-Bestellschein (in Printform oder als per PC beschreibbare PDF-Datei) grundsätzlich nur über das Personalbüro Ihres Arbeitgebers oder das Intranet Ihrer Firma/Behörde. Bitte achten Sie darauf, dass der Bestellschein vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Stempel/Unterschrift Ihres Arbeitgebers versehen ist, damit wir die Bearbeitung fristgerecht durchführen können. Wichtig ist vor allem die richtige Angabe von Namen, Anschrift und Bankverbindung.

"Welche Abo-Stelle ist für mich zuständig?"

Unsere Antwort

Von der Bestellung bis hin zu allen anderen Aufträgen rund um Ihr Firmen-Abo wenden Sie sich an: AVV Aboservice, Postfach 410060, 86067 Augsburg
E-Mail AVV Aboservice: abo@avv-augsburg.de
Beratung Telefon: 0821/157 000, Montag – Freitag: 07.00 – 18.00 Uhr: Samstag: 08.00 – 14.00 Uhr

"Welches Abo erhalten Auszubildende?"

Unsere Antwort

Wir empfehlen dem Auszubildenden, einen Preisvergleich zwischen dem Schülerticket, dem 365- Euro-Ticket AVV (neu ab 01.08.2021) und dem Firmen-Abo anzustellen. Beim 365-Euro-Ticket AVV muss der Wohnort und Ausbildungsort im Verbundgebiet liegen. Es kann für den Auszubil- denden aber auch ein Firmen-Abo beantragt werden. Der Arbeitgeber bezahlt für den Auszubildenden ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von mindestens 10 Euro monatlich, unabhängig, ob ein Firmen-Abo, Schülerticket oder 365-Euro-Ticket AVV bestellt wurde. Die Bestellungen für Azubis werden für das Erreichen der Mindestbestellmenge von 25 AVV Firmen-Abos grundsätzlich mitberücksichtigt. Den Bestellschein für Auszubildende erhalten Sie im Internet unter: www.avv-augsburg.de oder als Bestellvordruck bei unseren Servicestellen. Das Schülerticket läuft jeweils 11 Monate. Das 365-Euro-Ticket AVV ist für 12 Monate gültig. Das Schülerticket oder das 365-Euro-Ticket AVV müssen im Anschluss wieder neu beantragt werden. Der Arbeitgeber bestätigt auf dem Bestellschein das Ausbildungsverhältnis.

Sie können das Schülerticket oder 365-Euro-Ticket AVV auch online unter https://www.avv-augsburg.de/fahrtauskunft/tickets-tarife/ticket-kaufen/abobestellung/ bestellen.

"Was passiert, wenn die Mindestbestellmenge nicht erreicht wird?"

Unsere Antwort

In diesem Fall kommt der Firmen-Abo-Vertrag nicht zustande. Interessenten können aber jederzeit ein reguläres AVV Abo beantragen und so die vielen Vorteile des Abos – ohne den Firmenrabatt – nutzen.

"Welche Vorteile bietet das Firmen-Abo?"

Unsere Antwort

Beim Firmen-Abo Premium wird gegenüber dem Mobil-Abo Premium ein Rabatt von 10,5 % gewährt. Beim Firmen-Abo (ohne Mitnahme und Übertragbarkeit) wird vom Mobil-Abo ein Rabatt in Höhe von 7,6 % gewährt. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von mindestens 10 Euro pro Monat direkt von Ihrem Arbeitgeber.

"Wer ist berechtigt, ein Firmen-Abo zu beziehen?"

Unsere Antwort

Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen einen Rahmenvertrag zum Bezug von Firmen-Abos mit dem AVV abgeschlossen hat und sich bereit erklärt, einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von mindestens 10 Euro/Monat direkt an die Mitarbeiter zu zahlen. Werden zum Vertragsstart mindestens 25 Abo-Bestellungen erreicht, erhalten Sie als Mitarbeiter das günstige Firmen-Abo.

"Was ist das Firmen-Abo?"

Unsere Antwort

Das Firmen-Abo ist ein ermäßigtes Jahresabonnement mit besonders günstigen Konditionen für Mitarbeiter von Firmen oder Behörden.